Abfallentsorgung: was es zu beachten gilt
Hinsichtlich der Kosten und des Umweltschutzes sollten Abfälle möglichst frühzeitig und sorgfältig auf die entsprechenden Abfallkategorien (z. B. Altholz, Müll oder Bauschutt) aufgeteilt werden.
Unterbleibt diese Trennung, müssen die Abfälle im Nachhinein genau aussortiert und gesondert recycelt oder entsorgt werden. Dies kann sich sehr stark auf die Entsorgungskosten auswirken!
Da es hinsichtlich der korrekten Sortierung oft Unsicherheiten gibt, stellen wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Vorschriften bei einzelnen Abfällen zur Verfügung.
Dank einer richtigen Abfalltrennung lassen sich viele Materialien mit entsprechender Aufbereitung wieder als Rohstoff in den Benutzerkreislauf zurückführen. So werden sowohl Rohstoffe als auch Deponieraum geschont.
Für die häufigsten Abfälle hier die Informationen als pdf-Dateien:
Vorteile des Baustoffrecyclings:
• Aktiver Klima- und Umweltschutz
• Senkung der Kosten
• Schonung natürlicher Ressourcen
• Reduzierung des Flächenverbrauchs
Abfälle A - Z
A
Akten können – auch komplett im Aktenordner – problemlos bei uns abgegeben werden. Sie werden sicher und ordnungsgemäß mit Nachweis nach Sicherheitsstufe 3 vernichtet.
Asbesthaltige Platten und Faserzementprodukte gelten als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis). Beim Abbau sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 519 einzuhalten.
Zu beachten:
Die Annahme der Asbestplatten kann nur erfolgen, wenn sie ordnungsgemäß verpackt in einer hierfür zugelassenen Verpackung (z.B. bei uns erhältlicher Asbest-Plattensack oder Asbest-BIG-BAG) angeliefert oder dermaßen verpackt in den Container gegeben werden.
Die Füllhöhe muss eingehalten werden, so dass die Einschlagtücher ordnungsgemäß um die Platten geschlagen werden können.
Die Säcke müssen fest verschlossen sein und dürfen beim Verladen nicht knicken!
Hinweise:
Herkunft:
Bei der Entsorgung von Eternit besteht eine sogenannte „Andienungspflicht“. Dies bedeutet, dass Asbest nur bei einer regional dafür zuständigen Deponie entsorgt werden darf. Je nach Herkunft der Asbestprodukte unterscheiden sich daher die Entsorgungsgebühren.
Asbestfreie Produkte:
Asbestfreie Produkte befinden sich zwar seit mehreren Jahrzehnten auf dem Markt, können jedoch nur bei vorhandener Analyse als derartiges Material angenommen werden. Aufgrund der Analysekosten ist dies nur bei größeren Mengen sinnvoll, bitte wenden Sie sich hierzu direkt an uns.
Bei der Annahme von Asphalt wird zwischen teerfreiem und teerhaltigem Material unterschieden, da teerhaltiger Asphalt gesundheitsschädliche Stoffe, sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthält. Bei teerhaltigem Asphalt handelt es sich um gefährlichen Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis).
Zu beachten:
Annahme nur sortenrein, ansonsten mit Aufpreis verbunden!
Was darf rein?
Kategorie 1:
– Unbelasteter gewachsener Boden ohne Fremdstoffe
– Mutterboden
– Sand
– Lehm
– Kies
Kategorie 2:
Wie Kategorie 1, jedoch mit Grasnarben oder Wurzeln vermischt (Grasnarben- und Wurzel – Anteil darf 20 % nicht überschreiten)
Was darf nicht rein?
Zum Beispiel:
– Belasteter Aushub
– Bauschutt
– Holz
– Kunststoffe
– Glas
– Rigips
– Ytong
– Heraklith
Die aufgeführten Materialien sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zu beachten:
Die Vermischung von Aushub mit nicht erlaubten Materialien führt zu stark erhöhten Entsorgungsgebühren!
Entfernen Sie daher alle Fremdstoffe vor der Anlieferung, oder bestellen Sie gegebenenfalls mehrere Container für unterschiedliche Abfallkategorien.
Hinweise:
Die Annahme von Aushub ist auf Kleinmengen beschränkt. Fragen zur Entsorgung größerer Mengen beantworten wir Ihnen gerne per Telefon oder email.
Vor der Anlieferung des Materials bzw. der Abholung durch unsere Firma ist eine Verantwortliche Erklärung auszufüllen. Diese finden Sie im Downloadbereich unserer Website.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zu den Materialien oder für individuelle Lösungen bei der Entsorgung von belastetem Aushub – wir sind gerne für Sie da!
B
Als „Bauschutt“ werden rein mineralische unbelastete Gemische aus Beton, Mauerwerk, Keramik, Ziegel und Fliesen bezeichnet.
Was darf rein?
Wir unterscheiden bei der Selbstanlieferung folgendermaßen:
- Kategorie 1: Beton, Pflaster, Kalksandsteine, Zementsteine, Estrich (ohne Anhaftungen), Ziegel bis zu einem Anteil von 5 %
- Kategorie 2: Ziegel, Ziegelmauersteine, Fliesen, Putz, Mörtel, Keramik, Porzellan, Bims
Bei Entsorgung im Container ist eine Mischung beider Kategorien zulässig.
Was darf nicht rein?
Ausgeschlossen sind (sowohl bei Selbstanlieferung als auch im Container):
– Belasteter Bauschutt
– Bauschutt mit Anhaftungen oder Schwarzanstrich
– Bauschutt aus Verdachtsbereichen, z. B. Werkstattboden
– Kaminsteine
– Rigips
– Ytong
– Heraklith
– Holz
– Kunststoffe
– Asphalt
– Dämmungen
– Gartenabfälle
– Glas oder Glasbausteine
– Nicht-mineralische Abfälle
– Bauschutt mit Kantenlänge > 1 Meter
Die aufgeführten Materialien sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zu beachten:
- Die Vermischung von Bauschutt mit nicht erlaubten Materialien verursacht zusätzliche Sortierkosten und führt zu stark erhöhten Entsorgungsgebühren!
- Vor der Anlieferung des Materials bzw. der Abholung durch unsere Firma ist eine Verantwortliche Erklärung auszufüllen. Diese finden Sie im Downloadbereich unserer website.
- Mengen über 100 Tonnen können nur nach vorheriger Analyse des Materials angenommen werden
Hinweis:
Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung, falls Sie belasteten oder vermischten Bauschutt entsorgen wollen.
Was darf rein?
Vermischte Stoffe wie z. B. Kunststoffe, Folien, Papier/Pappe, Kabelreste, Holz, oder Metall; sowie z. B. Sofas, Teppiche, Textilien, Regale, Schränke, Betten, Matratzen oder Hausrat.
Was darf nicht rein?
– Gefährliche Abfälle jeder Art, z. B. Mineralwolle oder Asbest
– Bitumen- oder teerhaltige Stoffe
– Batterien
– Flüssigkeiten
– Kühl- oder Gefriergeräte
– Speisereste
– Styropor, falls der Anteil am Volumen > 10 %
– Materialien mit einer Kantenlänge > 1 m (z. B. Bänder)
Die aufgeführten Stoffe sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zu den Materialien oder für individuelle Lösungen bei der Entsorgung – wir sind gerne für Sie da!
D
Dachpappen oder Schweißbahnen befinden sich beispielsweise unterhalb der Dachziegel und schützen das Haus vor Feuchtigkeit und Witterungseinflüssen. Diese Funktion wurde früher häufig über eine Tränkung der Produkte mit gesundheitsschädlichem Teer erreicht.
Bei der Annahme von Dachpappe wird daher zwischen teerfreien und teerhaltigen Produkten unterschieden. Bei teerhaltiger Dachpappe handelt es sich um gefährlichen Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis).
Bei mineralischen Anhaftungen (Beton, Steine) oder Mineralfaser-Anhaftungen (KMF) an der Dachpappe/den Schweißbahnen kann das Material nur mit Aufpreis verbunden separat angenommen werden.
Zu beachten:
Annahme nur sortenrein, ansonsten mit Aufpreis verbunden!
E
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren kommunalen Wertstoffhof.
Estrich ohne Anhaftungen wird als Bauschutt entsorgt.
Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung, falls Estrich mit Anhaftungen entsorgt werden muss.
Asbesthaltige Platten und Faserzementprodukte gelten als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis). Beim Abbau sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 519 einzuhalten.
Zu beachten:
Die Annahme der Asbestplatten kann nur erfolgen, wenn sie ordnungsgemäß verpackt in einer hierfür zugelassenen Verpackung (z.B. bei uns erhältlicher Asbest-Plattensack oder Asbest-BIG-BAG) angeliefert oder dermaßen verpackt in den Container gegeben werden.
Die Füllhöhe muss eingehalten werden, so dass die Einschlagtücher ordnungsgemäß um die Platten geschlagen werden können. Die Säcke müssen fest verschlossen sein und dürfen beim Verladen nicht knicken!
Hinweis:
Asbestfreie Produkte befinden sich zwar seit mehreren Jahrzehnten auf dem Markt, können jedoch nur bei vorhandener Analyse als derartiges Material angenommen werden. Aufgrund der Analysekosten ist dies nur bei größeren Mengen sinnvoll, bitte wenden Sie sich hierzu direkt an uns.
F
Je nach Zusammensetzung werden Fehlbodenschüttungen unterschiedlich eingestuft; bitte kontaktieren Sie uns daher am besten noch vor dem Ausbau für eine individuelle Lösung.
Holzfenster zählen zur Kategorie Holz A IV und gelten als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis).
Kunststoff-Fenster werden als Baustellenmischabfall behandelt.
Fermacell (Markenname) ist eine Baustoff aus Gips und Zelluosefasern. Das Material wird (auch mit geringen Anhaftungen von Tapeten oder Fliesen) wie Rigips-Abfall verrechnet.
Separate Annahme:
- Fermacell mit organischen Verunreinigungen wie z.B. Holz oder Stroh
- Fermacell mit Styropor-Anhaftungen (= Baustellenmischabfall)
Zu beachten:
- Fermacell wird gesondert entsorgt, im Bauschutt ist eine Vermischung nicht zulässig.
- Annahme nur sortenrein, ansonsten mit Aufpreis verbunden!
Was darf rein?
Fliesen werden der Kategorie Bauschutt zugerechnet. Bei Selbstanlieferung ist hinsichtlich der Kosten eine Trennung zu recyclebarem Bauschutt [= Beton, Pflaster, Natursteine, Mauersteine (nicht aus Ytong oder Ziegel), Estrich (ohne Anhaftungen)] empfehlenswert. Im Container ist eine Mischung erlaubt.
Was darf nicht rein?
Ausgeschlossen sind z.B. (sowohl bei Selbstanlieferung als auch im Container):
– Belasteter Bauschutt
– Bauschutt mit Anhaftungen oder Schwarzanstrich
– Kaminsteine
– Rigips
– Ytong
– Heraklith
– Holz
– Kunststoffe
– Dämmungen
– Gartenabfälle
– Glas oder Glasbausteine
– Sämtliche weiteren nicht-mineralischen Abfälle
Transparente PE-Folie aus dem Verpackungsbereich ohne nennenswerte Fremdstoffe wie z.B. Etiketten oder Aufkleber wird bei sortenreiner Qualität kostenlos angenommen. Andernfalls wird das Material je nach Zusammensetzung und Verschmutzungsgrad unterschiedlich verrechnet.
G
Was darf rein?
Hierzu zählen alle wenig oder nicht verholzten Pflanzenreste, unter anderem Laub, Zweige, Rasen, Hecken, Grünschnitt, oder Blumen.
Was darf nicht rein?
Ausgeschlossen sind (separate Annahme):
– Erdaushub / Grasnarbe
– Bearbeitetes bzw. behandeltes à Holz wie Bretter oder Zäune
– Schwere holzige Abfälle wie Äste oder Wurzelstöcke
“Ytong“ ist der bekannteste Markenname für Porenbeton/Gasbeton, welcher aus Quarzsand, Zement, Kalk, und Wasser hergestellt wird. Durch Zugabe einer kleinen Menge an Aluminiumpulver entstehen Lufteinschlüsse im Material – das „Gas“ bwz. die „Poren“.
Zu beachten:
- Porenbeton wird gesondert entsorgt, im Bauschutt ist eine Vermischung nicht zulässig.
- Annahme nur sortenrein und mit einer Kantenlänge <40 cm, ansonsten mit Aufpreis verbunden!
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren kommunalen Wertstoffhof.
Auf Gips basierender rein mineralischer Baustoff; Annahme ohne Aufpreis auch auch mit geringen Anhaftungen von Tapeten oder Fliesen.
Separate Annahme:
- Rigips mit organischen Verunreinigungen wie z.B. Holz oder Stroh
- Rigips Anhaftungen von Styropor oder sonstigen Dämmmaterialien (= Baustellenmischabfall)
Zu beachten:
- Rigips wird gesondert entsorgt, im Bauschutt ist eine Vermischung nicht zulässig.
- Annahme nur sortenrein, ansonsten mit Aufpreis verbunden!
Annahme von Flach-, Isolier-, Flaschen- und Hohlglas (mit Ausnahme von farbigem Glas).
Separate Annahme:
- Glasbausteine
- Glas mit mineralischen Anhaftungen wie z.B. Putzreste
Glas- bzw. Steinwolle sowie weitere Mineralfaser-Dämmstoffe werden als gefährliche Abfälle mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis) eingestuft. Sie gelten als gesundheitsschädlich, da die feinen Fasern des Materials Auslöser für Augen- bzw. Hautreizungen und Lungenkrebs sein können. Beim Abbau und der Entsorgung sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 521 einzuhalten.
Zu beachten:
Die Annahme der mineralfaserhaltigen Produkte kann nur erfolgen, wenn sie ordnungsgemäß verpackt in einer hierfür zugelassenen und gekennzeichneten Verpackung (z.B. bei uns erhältlicher KMF – BIG-BAG mit 2,5 m³ Fassungsvermögen) angeliefert oder dermaßen verpackt in den Container gegeben werden.
Die Füllhöhe der Säcke muss eingehalten werden; die Säcke müssen fest verschlossen sein. Eine Vermischung mit anderen Abfällen ist nicht erlaubt!
Hinweis:
Künstliche Mineralfasern (Glaswolle/Steinwolle), welche nach dem Jahr 2000 produziert wurden, gelten hinsichtlich des Abbaus in der Regel als ungefährlicher Abfall. Das Material muss dennoch genau wie gefährliche Mineralfasern entsorgt werden.
Bei der Annahme von Gussasphalt wird zwischen teerfreiem und teerhaltigem Material unterschieden, da teerhaltiger Asphalt gesundheitsschädliche sogenannte polyzyklische aromatischen Kohlenwasserstoffe enthält. Bei teerhaltigem Gussasphalt handelt es sich um gefährlichen Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis).
Zu beachten:
Annahme nur sortenrein, ansonsten mit Aufpreis verbunden!
H
Heraklith (Markenname) besteht zum überwiegenden Teil aus Holzwolle. Diese wird mit mineralischen Bindemitteln (meist Zement) verbunden und in Plattenform als Dämmmaterial eingesetzt. Heraklith mit Styropor-Anhaftungen wird als Baustellenmischabfall verrechnet.
Zu beachten:
- Heraklith wird gesondert entsorgt, im Bauschutt ist eine Vermischung nicht zulässig!
- Annahme nur sortenrein, ansonsten mit Aufpreis verbunden!
Bei Holz der Kategorien A I bis A III handelt es sich um naturbelassenes oder nur mechanisch behandeltes Holz sowie um Altholz aus dem Innenbereich ohne schädliche Verunreinigungen.
Was darf rein?
– Innentüren ohne Glas oder Kunststoff-Beschichtung
– Möbel ohne Glas oder Kunststoff-Beschichtung
– Holzdecken
– Dielen / Holzparkett
– Holzlaminat (ohne Kunststoff-Beschichtung)
– Spanplatten
– Holzspäne
– Unbehandelte Paletten
– Unbehandelte Obst-/Transportkisten
Was darf nicht rein?
– Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz der Kategorie A IV
– Holz(weich)faserplatten / MDF-Platten
– Kesseldruckimprägniertes Holz
– Holz mit halogenorganischen Verbindungen (Chlor) in der Beschichtung (z. B. Küchenplatten)
Die aufgeführten Stoffe sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Hinweise:
– Sogenannte OSB-Platten fallen zu 90 % unter die Holzkategorien AI – A III, können jedoch abhängig von Ihrer Zusammensetzung auch als Baustellenmischabfall eingestuft werden.
– Holzfaserdämmplatten zählen zur Kategorie “Holz A IV”.
Besonders belastetes Holz der Kategorie A4 wurde mit Farben, Lacken, Beizen oder anderen Chemikalien behandelt und gilt als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis).
Was darf rein?
– Imprägniertes / behandeltes Holz aus dem Außenbereich oder von tragenden Teilen
– Fenster
– Zäune
– Sichtschutzwände
– Palisaden
– Pergolas
– Gartenmöbel
– Außentüren
– Holz mit Glas
– Türen oder Möbel mit PVC-Beschichtung
– Bahnschwellen
– Leitungsmasten
– Holz(weich)faserplatten
– Kesseldruckimprägniertes Holz
– Holz mit halogenorganischen Verbindungen (Chlor) in der Beschichtung (z.B. Küchenplatten)
Was darf nicht rein?
– A IV – Holz mit Anhaftungen
Die aufgeführten Stoffe sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zu den Materialien oder für individuelle Lösungen bei der Entsorgung – wir sind gerne für Sie da!
Holzfaserdämmplatten zählen zur Kategorie “Holz A IV”.
K
Verbrennungsrückstände auf Kaminsteinen verursachen erhöhte Werte an sogenannten „polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“ (PAK). Kaminsteine müssen daher getrennt entsorgt werden und dürfen nicht mit normalem Bauschutt vermischt werden!
Pappe oder Kartons werden bei sortenreiner, sauberer Qualität zu den akutellen Marktpreisen angenommen. Andernfalls wird das Material als Baustellenmischabfall verrechnet.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren kommunalen Wertstoffhof.
Glas- bzw. Steinwolle sowie weitere Mineralfaser-Dämmstoffe werden als gefährliche Abfälle mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis) eingestuft. Sie gelten als gesundheitsschädlich, da die feinen Fasern des Materials Auslöser für Augen- bzw. Hautreizungen und Lungenkrebs sein können. Beim Abbau und der Entsorgung sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 521 einzuhalten.
Zu beachten:
Die Annahme der mineralfaserhaltigen Produkte kann nur erfolgen, wenn sie ordnungsgemäß verpackt in einer hierfür zugelassenen und gekennzeichneten Verpackung (z.B. bei uns erhältlicher KMF – BIG-BAG mit 2,5 m³ Fassungsvermögen) angeliefert oder dermaßen verpackt in den Container gegeben werden.
Die Füllhöhe der Säcke muss eingehalten werden; die Säcke müssen fest verschlossen sein. Eine Vermischung mit anderen Abfällen ist nicht erlaubt!
Hinweis:
Künstliche Mineralfasern (Glaswolle/Steinwolle), welche nach dem Jahr 2000 produziert wurden, gelten hinsichtlich des Abbaus in der Regel als ungefährlicher Abfall. Das Material muss dennoch genau wie gefährliche Mineralfasern entsorgt werden.
L
„Laminat“ bezeichnet Produkte, die aus mehreren verklebten Schichten bestehen. Reines Holz-Laminat fällt unter die Kategorie Holz A II / A III, Laminat mit Kunststoff-Anteilen unter Baustellenmischabfälle.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren kommunalen Wertstoffhof.
Linoleum besteht vorwiegend aus Leinöl, Korkmehl, Kalksteinpulver und Jutegewebe. Diesem Gemisch werden noch Binde- und Färbemittel hinzugefügt. Sehr altes Linoleum kann auch mit Blei, Kobalt oder Asbest belastet sein.
Aufgrund der Beimischungen und der meist vorhandenen Kleberreste gilt auch für unbelastetes Linoleum, dass das Material nur als Baustellenmischabfall entsorgt werden kann.
M
Was darf rein?
Vermischte Stoffe wie z. B. Kunststoffe, Folien, Papier/Pappe, Kabelreste, Holz, oder Metall; sowie z. B. Sofas, Teppiche, Textilien, Regale, Schränke, Betten, Matratzen oder Hausrat.
Was darf nicht rein?
– Gefährliche Abfälle jeder Art, z. B. Mineralwolle oder Asbest
– Bitumen- oder teerhaltige Stoffe
– Batterien
– Flüssigkeiten
– Kühl- oder Gefriergeräte
– Speisereste
– Styropor, falls der Anteil am Volumen > 10 %
– Materialien mit einer Kantenlänge > 1 m (z. B. Bänder)
Die aufgeführten Stoffe sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zu den Materialien oder für individuelle Lösungen bei der Entsorgung – wir sind gerne für Sie da!
O
“Odenwaldplatte” ist ein Markenname für Mineralfaserplatten. Odenwaldplatten gelten als gefährlicher Abfall und können nur in KMF-Säcken verpackt angenommen werden. Eine Vermischung mit Mineralwolle ist dabei nicht zulässig.
OSB-Platten fallen meist unter die Holzkategorien AI – A III, können jedoch abhängig von ihrer Zusammensetzung auch als Baustellenmischabfall eingestuft werden.
P
Papier, Pappe oder Kartons werden bei sortenreiner, sauberer Qualität zu den aktuellen Marktpreisen angenommen. Andernfalls wird das Material als Baustellenmischabfall verrechnet.
Je nach Zusammensetzung wird Poltergeschirr entweder als Bauschutt (nur im Falle von reinem Porzellan und Keramik) oder als Baustellenmischabfall (bei Vermischung mit Bierkapseln, Glas oder sonstigen Mischabfällen) behandelt.
“Ytong“ ist der bekannteste Markenname für Porenbeton/Gasbeton, welcher aus Quarzsand, Zement, Kalk, und Wasser hergestellt wird. Durch Zugabe einer kleinen Menge an Aluminiumpulver entstehen Lufteinschlüsse im Material – das „Gas“ bwz. die „Poren“.
Zu beachten:
- Da Porenbeton gesondert entsorgt werden muss, darf er nicht mit Bauschutt vermischt werden.
- Annahme nur sortenrein und mit Kantenlänge < 15 cm, ansonsten mit Aufpreis verbunden.
R
Annahme mit oder ohne Felgen, mit Unterscheidung zwischen PKW-Reifen und LKW/Traktor-Reifen.
Was darf rein?
– Rigipsplatten
– Trockenbauelemente aus Gips
– Gipsputz
– Gipskarton
– Baugips
– Gipsformteile
Was darf nicht rein?
– Gips-Baustoffe mit Anhaftungen von Styropor oder sonstigen Dämmmaterialen
– Bauschutt
– Baustellenmischabfälle
– Metalle
Zu beachten:
- Da Rigips gesondert entsorgt werden muss, darf er nicht mit Bauschutt vermischt werden.
Die aufgeführten Stoffe sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
S
Altmetalle wie z.B. Eisen, Aluminium, Zink oder Kupfer. Ausgeschlossen sind beispielsweise Verbundstoffe mit Eisen, Kunststoffe oder Elektrogeräte.
Dachpappen oder Schweißbahnen befinden sich beispielsweise unterhalb der Dachziegel und schützen das Haus vor Feuchtigkeit und Witterungseinflüssen. Diese Funktion wurde früher häufig über eine Tränkung der Produkte mit gesundheitsschädlichem Teer erreicht.
Bei der Annahme von Dachpappe wird daher zwischen teerfreien und teerhaltigen Produkten unterschieden. Bei teerhaltiger Dachpappe handelt es sich um gefährlichen Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis).
Bei mineralischen Anhaftungen (Beton, Steine) oder Mineralfaser-Anhaftungen (KMF) an der Dachpappe/den Schweißbahnen kann das Material nur mit Aufpreis verbunden separat angenommen werden.
Zu beachten:
Annahme nur sortenrein, ansonsten mit Aufpreis verbunden!
Glas- bzw. Steinwolle sowie weitere Mineralfaser-Dämmstoffe werden als gefährliche Abfälle mit Auflagen aus der Nachweisverordnung (Deklarationspflicht, Begleitschein, Entsorgungsnachweis) eingestuft. Sie gelten als gesundheitsschädlich, da die feinen Fasern des Materials Auslöser für Augen- bzw. Hautreizungen und Lungenkrebs sein können. Beim Abbau und der Entsorgung sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 521 einzuhalten.
Zu beachten:
Die Annahme der mineralfaserhaltigen Produkte kann nur erfolgen, wenn sie ordnungsgemäß verpackt in einer hierfür zugelassenen und gekennzeichneten Verpackung (z.B. bei uns erhältlicher KMF – BIG-BAG mit 2,5 m³ Fassungsvermögen) angeliefert oder dermaßen verpackt in den Container gegeben werden.
Die Füllhöhe der Säcke muss eingehalten werden; die Säcke müssen fest verschlossen sein. Eine Vermischung mit anderen Abfällen ist nicht erlaubt!
Hinweis:
Künstliche Mineralfasern (Glaswolle/Steinwolle), welche nach dem Jahr 2000 produziert wurden, gelten hinsichtlich des Abbaus in der Regel als ungefährlicher Abfall. Das Material muss dennoch genau wie gefährliche Mineralfasern entsorgt werden.
Styropor-Abfälle von Verpackungen können im Gelben Sack entsorgt werden. Eine Annahme größerer Mengen von Dämmstoffen aus Styropor/Styrodur ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
T
Teer wird vorwiegend aus Stein- und Braunkohle gewonnen und hat u.a. einen hohen Anteil an gesundheitsschädlichen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Der Einsatz solcher Produkte als Baustoff z.B. im Straßenbau (siehe “Asphalt”) oder als Dichtungsmittel für Dachpappe ist daher in Deutschland seit Jahren untersagt. Als Ersatz kommt das Material Bitumen zum Einsatz, welches im Gegensatz zum Teer nicht aus Kohle, sondern aus Erdöl oder asphalthaltigen Gestein gewonnen wird.
Teerhaltige Produkte können als gefährlicher Abfall bei uns entsorgt werden.
W
Wurzelstöcke werden separat angenommen, eine Vermischung mit Gartenabfällen ist nicht zulässig.
Y
“Ytong“ ist der bekannteste Markenname für Porenbeton/Gasbeton, welcher aus Quarzsand, Zement, Kalk, und Wasser hergestellt wird. Durch Zugabe einer kleinen Menge an Aluminiumpulver entstehen Lufteinschlüsse im Material – das „Gas“ bwz. die „Poren“.
Zu beachten:
- Da Porenbeton gesondert entsorgt werden muss, darf er nicht mit Bauschutt vermischt werden.
- Annahme nur sortenrein und mit einer Kantenlänge < 15 cm, ansonsten mit Aufpreis verbunden.
Z
Ungefüllte Ton- oder Betonziegel werden der Kategorie Bauschutt zugerechnet. Nähere Informationen hier als pdf-Datei.
Gefüllte Dämmziegel werden je nach Zusammensetzung unterschiedlich eingestuft; bitte kontaktieren Sie uns daher für eine individuelle Lösung.