Fehlbodenschüttung

Je nach Zusammensetzung werden Fehlbodenschüttungen unterschiedlich eingestuft. Bitte kontaktieren Sie uns daher am besten noch vor dem Ausbau für eine individuelle Lösung.          

Fenster

Holzfenster zählen zur Kategorie Holz A IV und gelten als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung. Kunststoff-Fenster werden als Baustellenmischabfall behandelt.

Fermacell

Fermacell (Markenname) ist ein Baustoff aus Gips und Zellulosefasern. Das Material wird (auch mit Anhaftungen von Tapeten, Styropor oder Fliesen) als Baustellenmischabfall verrechnet.

Fliesen

Was darf rein? Fliesen werden der Kategorie Bauschutt zugerechnet. Bei Selbstanlieferung ist hinsichtlich der Kosten eine Trennung zu recyclebarem Bauschutt [= Beton, Pflaster, Natursteine, Mauersteine (nicht aus Ytong oder Ziegel), Estrich (ohne Anhaftungen)] empfehlenswert. Im Container ist eine Mischung erlaubt. Was darf nicht rein? Ausgeschlossen sind z.B. (sowohl bei Selbstanlieferung als auch im Container): – […]

Gartenabfälle

Was darf rein? – Laub – Rasenschnitt – Heckenschnitt/Grünschnitt – Blumen – kleine holzige Abfälle, z.B. Zweige, kleinere Baumstämme, Äste Was darf nicht rein? Ausgeschlossen sind (separate Annahme): – Erdaushub – Bearbeitetes bzw. behandeltes Holz, z.B. Bretter oder Zäune – Schwere holzige Abfälle, z.B. große Baumstämme oder große Wurzelstöcke

Gasbeton

„Ytong“ ist der bekannteste Markenname für Porenbeton/Gasbeton, welcher aus Quarzsand, Zement, Kalk und Wasser hergestellt wird. Durch Zugabe einer kleinen Menge an Aluminiumpulver entstehen Lufteinschlüsse im Material – das „Gas“ bzw. die „Poren“. Zu beachten: Porenbeton wird gesondert entsorgt, im Bauschutt ist eine Vermischung nicht zulässig. Annahme nur sortenrein (Fliesenanhaftung ist erlaubt).

Gefriergeräte

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren kommunalen Wertstoffhof.          

Gipsabfälle

Auf Gips basierender rein mineralischer Baustoff. Was darf rein? – Rigipsplatten – Trockenbauelemente aus Gips – Gipsputz – Gipskarton – Baugips – Gipsformteile Was darf nicht rein? – Gips-Baustoffe mit Anhaftungen von Styropor oder sonstigen Dämmmaterialien – Bauschutt – Baustellenmischabfälle – Metalle – Gipsfaser-/Zellulosefaserplatten (Fermacell)

Glas

Annahme von Flach-, Isolier-, Flaschen- und Hohlglas (mit Ausnahme von farbigem Glas). Separate Annahme: Glasbausteine Glas mit mineralischen Anhaftungen, wie z.B. Putzreste

Glaswolle

Glas- bzw. Steinwolle sowie weitere Mineralfaser-Dämmstoffe werden als gefährliche Abfälle mit Auflagen aus der Nachweisverordnung eingestuft. Sie gelten als gesundheitsschädlich, da die feinen Fasern des Materials Auslöser für Augen- bzw. Hautreizungen und Lungenkrebs sein können. Beim Abbau und der Entsorgung sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 521 einzuhalten. Zu beachten: Die Annahme der mineralfaserhaltigen Produkte […]