ENTSORGUNG VON BAUSCHUTT

Was Sie bei der Selbstanlieferung von Bauschutt beachten müssen:
Wir unterscheiden bei der Selbstanlieferung folgendermaßen:
Kategorie 1: Beton, Pflaster, Kalksandsteine, Zementsteine, Estrich ohne Anhaftungen,
Kategorie 2: Ziegel, Ziegel(mauer)steine, Fliesen, Putz, Mörtel, Keramik, Porzellan, Bims

Nicht zu Bauschutt zählen unter anderem Asphalt, Kaminsteine, Rigips, Ytong oder Heraklith.

Alle Informationen zum Thema Bauschutt finden Sie hier als PDF-Datei.
Alle Informationen zu unserem Recyclingpark finden Sie hier.

Was darf rein?

Bei Selbstanlieferung:

Kat. 1: Bauschutt recyclingfähig
Beton
Pflaster
Kalksandsteine
Zementsteine
Estrich (ohne Anhaftungen)
Ziegel bis zu einem Anteil von 5 %

Kat. 2: Bauschutt nicht recyclingfähig
Ziegel
Ziegelmauersteine
Fliesen
Putz / Mörtel
Keramik
Porzellan
Bims

Im Container:
Mischung beider Kategorien zulässig.

Was darf nicht rein?

Belasteter Bauschutt
Bauschutt mit Anhaftungen
Bauschutt mit Schwarzanstrich
Bauschutt aus Verdachtsbereichen, z.B. Werkstattboden
Asphalt
Kaminsteine
Rigips
Ytong
Heraklith
Holz
Kunststoffe
Dämmungen
Gartenabfälle
Glas oder Glasbausteine
Nicht-mineralische Abfälle
Bauschutt mit einer Kantenlänge > 1,0 m

Wichtige Informationen

  • Bei Stellung des Containers auf öffentlicher Fläche ist der Auftraggeber für die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich! Hierzu zählt die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Absicherung, z. B. mit Warnlampen, Warnbaken oder Absperrungen.
  • Fester Untergrund bei An- und Abfahrt
  • Geeignetes Untergrundmaterial für LKW-Abstützung beim Befahren von Verbundpflaster und empfindlichen Untergründen bereitstellen (z.B. Garageneinfahrten)
  • Befüllung nur bis zur Höhe des Bordrands / der Ladekante
  • Befüllung nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichts
  • Keine einseitige Befüllung

Vorteile, die wir Ihnen bei der Entsorgung bieten:

Unser Containerdienst

          Recyclingpark

Über 70 Jahre für die Umwelt

Zertifizierter Entsorgungsbetrieb