Asbesthaltige Platten und Faserzementprodukte gelten als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung. Beim Abbau sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 519 einzuhalten.

Zu beachten:
Die Annahme der Asbestplatten kann nur erfolgen, wenn sie ordnungsgemäß verpackt in einer hierfür zugelassenen Verpackung (z.B. bei uns erhältlicher Asbest-Plattensack oder Asbest-BIG-BAG) angeliefert oder dermaßen verpackt in den Container gegeben werden.

Die Füllhöhe muss eingehalten werden, so dass die Einschlagtücher ordnungsgemäß um die Platten geschlagen werden können.

Die Säcke müssen fest verschlossen sein und dürfen beim Verladen nicht knicken!

Hinweise:
Herkunft:
Bei der Entsorgung von Eternit besteht eine sogenannte „Andienungspflicht“. Dies bedeutet, dass Asbest nur bei einer regional dafür zuständigen Deponie entsorgt werden darf. Je nach Herkunft der Asbestprodukte unterscheiden sich daher die Entsorgungsgebühren.

Asbestfreie Produkte:
Asbestfreie Produkte befinden sich zwar seit mehreren Jahrzehnten auf dem Markt, können jedoch nur bei vorhandener Analyse als derartiges Material angenommen werden. Aufgrund der Analysekosten ist dies nur bei größeren Mengen sinnvoll, bitte wenden Sie sich hierzu direkt an uns.