Bei der Annahme von Asphalt wird zwischen teerfreiem und teerhaltigem Material unterschieden, da teerhaltiger Asphalt gesundheitsschädliche Stoffe, sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthält. Bei teerhaltigem Asphalt handelt es sich um gefährlichen Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung.

Zu beachten:
Annahme nur sortenrein, ansonsten mit Sortierkosten verbunden.