Als „Bauschutt“ werden rein mineralische unbelastete Gemische aus Beton, Mauerwerk, Keramik, Ziegel und Fliesen bezeichnet.
Was darf rein?
Wir unterscheiden bei der Selbstanlieferung folgendermaßen:
- Kategorie 1: Bauschutt recyclingfähig: Beton, Pflaster, Kalksandsteine, Zementsteine, Estrich (ohne Anhaftungen), Ziegel bis zu einem Anteil von 5 %
- Kategorie 2: Bauschutt nicht recyclingfähig: Ziegel, Ziegelmauersteine, Fliesen, Putz/Mörtel, Keramik, Porzellan, Bims
Bei Entsorgung im Container ist eine Mischung beider Kategorien zulässig.
Was darf nicht rein?
Ausgeschlossen sind (sowohl bei Selbstanlieferung als auch im Container):
Zum Beispiel:
– Belasteter Bauschutt
– Bauschutt mit Anhaftungen oder Schwarzanstrich
– Bauschutt aus Verdachtsbereichen, z. B. Werkstattboden
– Kaminsteine
– Rigips
– Ytong
– Heraklith
– Holz
– Kunststoff
– Asphalt
– Dämmungen
– Gartenabfälle
– Glas oder Glasbausteine
– Nicht-mineralische Abfälle
Die Vermischung von Bauschutt mit nicht erlaubten Materialien verursacht zusätzliche Sortierkosten und führt zu höheren Entsorgungsgebühren.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zu den Materialien oder für individuelle Lösungen bei der Entsorgung von belastetem oder bereits vermischtem Bauschutt.