Holzfenster zählen zur Kategorie Holz A IV und gelten als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung.
Kunststoff-Fenster werden als Baustellenmischabfall behandelt.
Holzfenster zählen zur Kategorie Holz A IV und gelten als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung.
Kunststoff-Fenster werden als Baustellenmischabfall behandelt.
Mo. – Fr. 7.00 – 17.00 Uhr
Öffnungszeiten Recyclingpark
Mo. – Fr. 7.00 – 17.00 Uhr
Samstag 7.30 – 12.00 Uhr