Bei der Annahme von Gussasphalt wird zwischen teerfreiem und teerhaltigem Material unterschieden, da teerhaltiger Asphalt gesundheitsschädliche sogenannte polyzyklische aromatischen Kohlenwasserstoffe enthält. Bei teerhaltigem Gussasphalt handelt es sich um gefährlichen Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung.
Zu beachten:
– Annahme nur sortenrein.
– Für die Entsorgung von Gussasphalt mit Anhaftungen kontaktieren Sie uns bitte direkt.