Bei Holz der Kategorien A I bis A III handelt es sich um naturbelassenes oder nur mechanisch behandeltes Holz sowie um Altholz aus dem Innenbereich ohne schädliche Verunreinigungen.


Was darf rein?

– Innentüren ohne Glas oder Kunststoff-Beschichtung
– Möbel ohne Glas oder Kunststoff-Beschichtung
– Holzdecken
– Dielen/Holzparkett
– Holzlaminat (ohne Kunststoff-Beschichtung)
– Spanplatten
– Holzspäne
– Unbehandelte Paletten
– Unbehandelte Obst-/Transportkisten


Was darf nicht rein?

– Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz der Kategorie A IV
– Holz(weich)faserplatten / MDF-Platten
– Kesseldruckimprägniertes Holz
– Holz mit halogenorganischen Verbindungen (Chlor) in der Beschichtung (z. B. Küchenplatten)

Hinweis:
Sogenannte OSB-Platten fallen meist unter die Holzkategorien AI – A III, können jedoch abhängig von Ihrer Zusammensetzung auch als Baustellenmischabfall eingestuft werden.