Verbrennungsrückstände auf Kaminsteinen verursachen erhöhte Werte an sogenannten „polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“ (PAK). Kaminsteine müssen daher getrennt entsorgt werden und dürfen nicht mit Bauschutt vermischt werden.
Verbrennungsrückstände auf Kaminsteinen verursachen erhöhte Werte an sogenannten „polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“ (PAK). Kaminsteine müssen daher getrennt entsorgt werden und dürfen nicht mit Bauschutt vermischt werden.