Glas- bzw. Steinwolle sowie weitere Mineralfaser-Dämmstoffe werden als gefährliche Abfälle mit Auflagen aus der Nachweisverordnung eingestuft. Sie gelten als gesundheitsschädlich, da die feinen Fasern des Materials Auslöser für Augen- bzw. Hautreizungen und Lungenkrebs sein können. Beim Abbau und der Entsorgung sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 521 einzuhalten.

Zu beachten:
Die Annahme der mineralfaserhaltigen Produkte kann nur erfolgen, wenn sie ordnungsgemäß verpackt in einer hierfür zugelassenen und gekennzeichneten Verpackung (z.B. bei uns erhältlicher KMF – BIG-BAG mit ca. 1 m³ Fassungsvermögen) angeliefert oder dermaßen verpackt in den Container gegeben werden.

Die Füllhöhe der Säcke muss eingehalten werden. Die Säcke müssen fest verschlossen sein. Eine Vermischung mit anderen Abfällen ist nicht erlaubt.

Hinweis:
Künstliche Mineralfasern (Glaswolle/Steinwolle), welche nach dem Jahr 2000 produziert wurden, gelten hinsichtlich des Abbaus in der Regel als ungefährlicher Abfall. Das Material muss dennoch genau wie gefährliche Mineralfasern entsorgt werden.