Je nach Zusammensetzung wird Poltergeschirr entweder als Bauschutt (nur im Falle von reinem Porzellan und Keramik) oder als Baustellenmischabfall (bei Vermischung mit Bierkapseln, Glas oder sonstigen Mischabfällen) angenommen.
Je nach Zusammensetzung wird Poltergeschirr entweder als Bauschutt (nur im Falle von reinem Porzellan und Keramik) oder als Baustellenmischabfall (bei Vermischung mit Bierkapseln, Glas oder sonstigen Mischabfällen) angenommen.