Linoleum

Linoleum besteht vorwiegend aus Leinöl, Korkmehl, Kalksteinpulver und Jutegewebe. Diesem Gemisch werden noch Binde- und Färbemittel hinzugefügt. Sehr altes Linoleum kann auch mit Blei, Kobalt oder Asbest belastet sein. Aufgrund der Beimischungen und der meist vorhandenen Kleberreste gilt auch für unbelastetes Linoleum, dass das Material nur als Baustellenmischabfall entsorgt werden kann.

Müll

Was darf rein? Vermischte Stoffe wie z.B. Kunststoffe, Folien, Papier/Pappe, Kabelreste, Holz, Metall, Sofas, Teppiche, Textilien, Regale, Schränke, Betten, Matratzen oder Hausrat. Was darf nicht rein? – Gefährliche Abfälle jeder Art, z. B. Mineralwolle oder Asbest – Bitumen- oder teerhaltige Stoffe – Batterien – Flüssigkeiten – Kühl- oder Gefriergeräte – Speisereste – Styropor, falls der […]

Odenwaldplatten

„Odenwaldplatte“ ist der Markenname für Mineralfaserplatten. Odenwaldplatten gelten als gefährlicher Abfall und können nur in KMF-Säcken verpackt angenommen werden. Eine Vermischung mit Mineralwolle ist dabei nicht zulässig.

OSB-Platten

OSB-Platten fallen meist unter die Holzkategorien AI – A III, können jedoch abhängig von ihrer Zusammensetzung auch als Baustellenmischabfall eingestuft werden.

Papier / Kartonagen

Papier, Pappe oder Kartons werden bei sortenreiner, sauberer Qualität zu den aktuellen Marktpreisen angenommen. Andernfalls wird das Material als Baustellenmischabfall verrechnet.

Poltergeschirr

Je nach Zusammensetzung  wird Poltergeschirr entweder als Bauschutt (nur im Falle von reinem Porzellan und Keramik) oder als Baustellenmischabfall (bei Vermischung mit Bierkapseln, Glas oder sonstigen Mischabfällen) angenommen.

Porenbeton / Ytong

„Ytong“ ist der bekannteste Markenname für Porenbeton/Gasbeton, welcher aus Quarzsand, Zement, Kalk und Wasser hergestellt wird. Durch Zugabe einer kleinen Menge an Aluminiumpulver entstehen Lufteinschlüsse im Material – das „Gas“ bzw. die „Poren“. Zu beachten: Porenbeton wird gesondert entsorgt, im Bauschutt ist eine Vermischung nicht zulässig. Annahme nur sortenrein (Fliesenanhaftung ist erlaubt).

Reifen

Annahme mit oder ohne Felgen, mit Unterscheidung zwischen PKW-Reifen und LKW/Traktor-Reifen.

Rigips

Auf Gips basierender rein mineralischer Baustoff. Was darf rein? –Rigipsplatten – Trockenbauelemente aus Gips – Gipsputz – Gipskarton – Baugips – Gipsformteile – Gips-Baustoffe mit Fliesenanhaftung Was darf nicht rein? – Gips-Baustoffe mit Anhaftungen von Styropor oder sonstigen Dämmmaterialien – Bauschutt – Baustellenmischabfälle – Metalle