Gussasphalt, teerfrei oder teerhaltig

Bei der Annahme von Gussasphalt wird zwischen teerfreiem und teerhaltigem Material unterschieden, da teerhaltiger Asphalt gesundheitsschädliche sogenannte polyzyklische aromatischen Kohlenwasserstoffe enthält. Bei teerhaltigem Gussasphalt handelt es sich um gefährlichen Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung. Zu beachten: – Annahme nur sortenrein. – Für die Entsorgung von Gussasphalt mit Anhaftungen kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Heraklith

Heraklith (Markenname) besteht zum überwiegenden Teil aus Holzwolle. Diese wird mit mineralischen Bindemitteln (meist Zement) verbunden und in Plattenform als Dämmmaterial eingesetzt. Zu beachten: Heraklith wird gesondert entsorgt, im Bauschutt ist eine Vermischung nicht zulässig. Separate Annahme: Heraklith mit Styropor-Anhaftung (= Baustellenmischabfall).

Holz AI bis AIII

Bei Holz der Kategorien A I bis A III handelt es sich um naturbelassenes oder nur mechanisch behandeltes Holz sowie um Altholz aus dem Innenbereich ohne schädliche Verunreinigungen. Was darf rein? – Innentüren ohne Glas oder Kunststoff-Beschichtung – Möbel ohne Glas oder Kunststoff-Beschichtung – Holzdecken – Dielen/Holzparkett – Holzlaminat (ohne Kunststoff-Beschichtung) – Spanplatten – Holzspäne – Unbehandelte […]

Holz AIV

Besonders belastetes Holz der Kategorie A4 wurde mit Farben, Lacken, Beizen oder anderen Chemikalien behandelt und gilt als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung. Was darf rein? – Imprägniertes / behandeltes Holz aus dem Außenbereich oder von tragenden Teilen – Fenster – Zäune – Sichtschutzwände – Palisaden – Pergolas – Gartenmöbel – Außentüren – […]

Kaminsteine

Verbrennungsrückstände auf Kaminsteinen verursachen erhöhte Werte an sogenannten „polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“ (PAK). Kaminsteine müssen daher getrennt entsorgt werden und dürfen nicht mit Bauschutt vermischt werden.

Kartonagen

Pappe oder Kartons werden bei sortenreiner, sauberer Qualität als Papier angenommen. Andernfalls wird das Material als Baustellenmischabfall verrechnet.

Kühlgeräte

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren kommunalen Wertstoffhof.

Künstliche Mineralfasern

Glas- bzw. Steinwolle sowie weitere Mineralfaser-Dämmstoffe werden als gefährliche Abfälle mit Auflagen aus der Nachweisverordnung eingestuft. Sie gelten als gesundheitsschädlich, da die feinen Fasern des Materials Auslöser für Augen- bzw. Hautreizungen und Lungenkrebs sein können. Beim Abbau und der Entsorgung sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 521 einzuhalten. Zu beachten: Die Annahme der mineralfaserhaltigen Produkte […]

Laminat

„Laminat“ bezeichnet Produkte, die aus mehreren verklebten Schichten bestehen. Reines Holz-Laminat fällt unter die Kategorie Holz A II / A III, Laminat mit Kunststoff-Anteilen unter Baustellenmischabfälle.