Aktenvernichtung

Akten können – auch komplett im Aktenordner – problemlos bei uns abgegeben werden. Sie werden sicher und ordnungsgemäß mit Nachweis nach Sicherheitsstufe 3 vernichtet.

Asbestzementprodukte („Eternit“)

Asbesthaltige Platten und Faserzementprodukte gelten als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung. Beim Abbau sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 519 einzuhalten. Zu beachten: Die Annahme der Asbestplatten kann nur erfolgen, wenn sie ordnungsgemäß verpackt in einer hierfür zugelassenen Verpackung (z.B. bei uns erhältlicher Asbest-Plattensack oder Asbest-BIG-BAG) angeliefert oder dermaßen verpackt in den Container […]

Asphalt, teerfrei oder teerhaltig

Bei der Annahme von Asphalt wird zwischen teerfreiem und teerhaltigem Material unterschieden, da teerhaltiger Asphalt gesundheitsschädliche Stoffe, sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthält. Bei teerhaltigem Asphalt handelt es sich um gefährlichen Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung. Zu beachten: Annahme nur sortenrein, ansonsten mit Sortierkosten verbunden.

Aushub

Was darf rein? Kategorie 1: Ohne Wurzeln/Grasnarbe – Unbelasteter gewachsener Boden ohne Fremdstoffe – Mutterboden – Sand – Lehm – Kies Kategorie 2: Wie Kategorie 1, jedoch mit Grasnarben oder Wurzeln vermischt (Grasnarben- und Wurzel – Anteil darf  10 % nicht überschreiten) Was darf nicht rein? Zum Beispiel: – Belasteter Aushub – Bauschutt – Holz […]

Bauschutt (unbelastet)

Als „Bauschutt“ werden rein mineralische unbelastete Gemische aus Beton, Mauerwerk, Keramik, Ziegel und Fliesen bezeichnet. Was darf rein? Wir unterscheiden bei der Selbstanlieferung folgendermaßen: Kategorie 1: Bauschutt recyclingfähig: Beton, Pflaster, Kalksandsteine, Zementsteine, Estrich (ohne Anhaftungen), Ziegel bis zu einem Anteil von 5 % Kategorie 2: Bauschutt nicht recyclingfähig: Ziegel, Ziegelmauersteine, Fliesen, Putz/Mörtel, Keramik, Porzellan, Bims Bei Entsorgung […]

Baustellenmischabfälle

Was darf rein? Vermischte Stoffe wie z.B. Kunststoffe, Folien, Papier/Pappe, Kabelreste, Holz, Metall, Sofas, Teppiche, Textilien, Regale, Schränke, Betten, Matratzen oder Hausrat. Was darf nicht rein? – Gefährliche Abfälle jeder Art, z. B. Mineralwolle oder Asbest – Bitumen- oder teerhaltige Stoffe – Batterien – Flüssigkeiten – Kühl- oder Gefriergeräte – Speisereste – Styropor, falls der […]

Dachpappe /Schweißbahnen, teerfrei oder teerhaltig

Dachpappen oder Schweißbahnen befinden sich beispielsweise unterhalb der Dachziegel und schützen das Haus vor Feuchtigkeit und Witterungseinflüssen. Diese Funktion wurde früher häufig über eine Tränkung der Produkte mit gesundheitsschädlichem Teer erreicht. Bei der Annahme von Dachpappe wird daher zwischen teerfreien und teerhaltigen Produkten unterschieden. Bei teerhaltiger Dachpappe handelt es sich um gefährlichen Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung. […]

Elektrogeräte

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren kommunalen Wertstoffhof.

Estrich

Estrich ohne Anhaftung wird als Bauschutt entsorgt. Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung, falls Estrich mit Anhaftung entsorgt werden muss.

Eternit (Asbestzementprodukte)

Asbesthaltige Platten und Faserzementprodukte gelten als gefährlicher Abfall mit Auflagen aus der Nachweisverordnung. Beim Abbau sind die notwendigen Sicherheitsvorschriften der TRGS 519 einzuhalten. Zu beachten: Die Annahme der Asbestplatten kann nur erfolgen, wenn sie ordnungsgemäß verpackt in einer hierfür zugelassenen Verpackung (z.B. bei uns erhältlicher Asbest-Plattensack oder Asbest-BIG-BAG) angeliefert oder dermaßen verpackt in den Container […]